Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Allgemeines
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf,
- wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden (ausgenommen sind Krankenkraftwagen der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste wie DRK, JuH, MHD, ASB) oder
- wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz erforderlich ist.
Antragstellung über das Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B seit mind. 2 Jahren (auch EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)
- Besitz eines Scheckkartenführerscheins zwingend erforderlich, ansonsten gleichzeitig Umstellung notwendig
- Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inkl. Leistungsvermögen
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
- Alternativ: Gutachten bei Arbeits- oder Betriebsmediziner, Begutachtungsstelle bei Fahreignung
- Ortskundenachweis bei Taxi
- kann bei der jeweiligen Gemeinde/Stadtverwaltung absolviert werden
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Krankenkraftwagen
Gebühr
Ersterteilung: 37,50 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro